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HDE und BHB entwickeln eigene REACH-Lösung
- nicht nur für den Handel

Der gesamte Handel ist von der neuen EU-Chemikalienverordnung REACH betroffen. Das Akronym REACH setzt sich zusammen aus den englischen Begriffen Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals.


Bereits ab 1. Juni 2008 besteht Handlungsbedarf für Unternehmen, die in größerem Umfang Zubereitungen von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums importieren. Innerhalb der folgenden sechs Monate müssen diese Unternehmen deren Inhaltsstoffe bei der EU-Chemikalienagentur vorregistrieren. Typische Zubereitungen sind Farben, Lacke, Wasch- und Reinigungsmittel sowie Kerzen. Auch Erzeugnisse, die absichtlich chemische Stoffe freisetzen, wie etwa parfümierte Radiergummis oder Aloevera-Textilien, sind von der Vorregistrierungspflicht betroffen. Eine Vorregistrierung muss für Inhaltsstoffe erfolgen, sofern sie in Mengen von jeweils mehr als einer Jahrestonne importiert werden. Die Jahrestonne bezieht sich dabei nicht auf den chemischen Stoff pro Produkt, sondern auf das kumulierte Gewicht des betreffenden Stoffs im gesamten Sortiment. Wird während des Zeitfensters vom 1. Juni 2008 bis zum 1. Dezember 2008 keine Vorregistrierung vorgenommen, drohen Vermarktungsverbote nach dem Motto „keine Daten – kein Markt“.


Zur Auskunft verpflichtet
Ab Anfang 2009 wird REACH den Handel noch stärker betreffen. Verbraucher erhalten ab diesem Zeitpunkt ein Recht auf Auskunft, ob fest definierte besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 Masseprozent in den vertriebenen Produkten enthalten sind. Dies ist u. a. bei bestimmten PVC-Produkten wie Kabeln regelmäßig der Fall. Die Pflicht gilt für den Großteil aller Non-Food-Sortimente. Ob Textilien, Schuhe, Spielwaren, Werkzeuge, Elektrogeräte oder Möbel: der Handel muss auskunftsfähig werden.
Außerdem müssen Handelsunternehmen, die mit chemischen Produkten und Artikeln mit gefährlichen Inhaltstoffen handeln, aufgrund zusätzlicher nationaler und internationaler Vorschriften eine Reihe von Informations-, Bewertungs- und Dokumentationspflichten erfüllen. Diese Pflichten umfassen unter anderem die Verwaltung und Bereitstellung von Lieferantensicherheitsdatenblättern und die Erstellung von spezifischen Listen gefährlicher Stoffe, z. B. für Gefahrstoffkataster, für den Brandschutz oder für Wasserbehörden.

Werden gefährliche chemische Produkte oder Artikel mit relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen vom Handelsunternehmen unter eigenem Namen in Verkehr gebracht (Eigenmarken), müssen eigene Sicherheitsdatenblätter (bei Abgabe an berufliche Verwender) oder Verbraucherinformationen (bei Abgabe an den privaten Endverbraucher) erstellt werden.

Der Handel rüstet sich für REACH
Die großen deutschen Handelsketten forcieren den Aufbau einer BPO-Lösung (Business ProcessOutsourcing) – auf Grundlage einer IT-Infrastruktur, um die komplexen Informationsströme über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte effizient zu managen. Der Bundesverband Deutscher Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmärkte (BHB) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) ziehen bei der Entwicklung einer sogenannten Chemical-Compliance-Lösung für den Handel an einem Strang und bündeln ihre Kräfte. Die beteiligten Unternehmen können auf ein umfassendes Dienstleistungsspektrum für ihr Chemikalienmanagement zurückgreifen, das auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten wurde.

Den Unternehmen wird damit ebenso die Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen erleichtert, die ihnen der europäische Gesetzgeber auferlegt, wie das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Das GHS wird bisher gültige EU-Richtlinien ablösen und zielt darauf ab, eine weltweit einheitliche Basis zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien zu schaffen. Zudem gibt es zwischen dem GHS und der REACH-Verordnung eine Reihe von Berührungspunkten: REACH nimmt an zahlreichen Stellen Bezug auf die Einstufung, beispielsweise beim Stoffsicherheitsbericht, bei der Informationsweitergabe in der Lieferkette oder beim Zulassungsverfahren.

Eine Lösung für alle
Stephan Tromp, stellv. Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels e.V., sieht in dem System eine klare Win-Win-Situation für alle Beteiligten: „Sowohl Lieferanten als auch ihre Partner aus dem Handel können sich mit einer Übernahme dieser gemeinsam entwickelten Lösung das Leben erheblich erleichtern“. Daher zeigt der deutsche Non-Food-Sektor nachhaltiges Interesse daran, die Datenplattform zu nutzen, um den Anforderungen aus der REACH-Verordnung nachzukommen.

Das Informations- und Stoffverwaltungssystem ist offen für Handel und Industrie. Da die Händler und Hersteller europaweit gleichermaßen von REACH betroffen sind und über die gesamte Lieferkette hinweg über alle wesentlichen Informationen in Bezug auf chemische Substanzen in Produkten verfügen müssen, drängt sich eine internationale Zusammenarbeit geradezu auf.

Ein Portal für ganz Europa
Frank Michel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmärkte e.V. (BHB) ist von der Poollösung überzeugt: „Die Händler müssen auf lediglich eine Plattform zugreifen, um alle Informationen abzurufen, die sie zur Chemical Compliance benötigen. Die Lieferanten wiederum verwalten diese Informationen an einer zentralen Stelle, ohne vertrauliche Informationen preiszugeben. Der Aufwand und die Kosten für den einzelnen werden damit so weit wie möglich reduziert.“

Je mehr Händler und Hersteller sich beteiligen, desto wirkungsvoller wird das Instrument. Dem stimmt auch Holger Stappen, Hauptabteilungsleiter Qualitätssicherung Non-Food bei der METRO Group, vorbehaltlos zu: „Es gibt noch sehr viele Firmen in China, die bisher mit REACH nichts anfangen können. Wenn nun ein einzelnes Handelsunternehmen von einem chinesischen Lieferanten eine Stoffdatenbewertung fordert, könnte bei den Herstellern der Eindruck entstehen, dass es sich um eine etwas eigenwillige Idee handle. Ganz anders wird das Ergebnis ausfallen, wenn sich die Händler zusammenschließen und alle auf die gleiche Weise die Informationen einfordern. Dann haben wir eine reelle Chance, die Daten auch tatsächlich zu erhalten.“

Die initiierenden Verbände und bisher beteiligten Unternehmen verstehen das Projekt nicht nur als branchen-, sondern auch als länderübergreifende Initiative. John W. Herbert wirbt als General Secretary der EDRA (European DIY Retail Association) innerhalb des europäischen Baumarktverbandes für eine rege Teilnahme. Auch der zentralen Interessenvertretung des Handels in Brüssel, Eurocommerce, wurde das Projekt und sein enormes Potenzial vorgestellt. Außerhalb Deutschlands hat sich bereits der französische Handelsverband die Plattform präsentieren lassen.

Den kompletten Text mit vielen weiteren Informationen zur Branchenlösung finden Sie an dieser Stelle zum Download.

bhb_info_3-2008_reach.pdf HDE und BHB entwickeln eigene REACH-Lösung

Weiterführende Links
  • REACH Solution: Die Service-Plattform rund um Chemical Compliance für den Einzelhandel & seine Zulieferer.
    www.reach-solution.org



  • » Pressemitteilugen
     [02.03.2010]
    Umsatzerfolg trotz Wirtschaftskrise
    Die Baumärkte profitieren von einer Zeit für Verschönerungen.


     [02.03.2010]
    Es wird gewerkelt, geschraubt, gemalert und gehämmert
    Die Baumarktbranche verzeichnet quer durch das Sortiment Umsatzsteigerungen.


     [11.01.2010]
    Erfolgreicher Endspurt
    Die Baumärkte haben sich im soeben zu Ende gegangenen Jahr 2009 hervorragend behauptet und insgesamt mehr Umsatz erzielt als noch ein Jahr zuvor.


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